Rechtliche Informationen
Internationaler Behördenzugriff
Diese Seite beschreibt die Gerichtsbarkeit der eingesetzten IKT-Infrastruktur und die Maßnahmen zum Schutz in der Europäischen Union gespeicherter nicht-personenbezogener Daten vor rechtswidrigem internationalem staatlichem Zugriff.
Einordnung
Deutscher Anbieter mit internationaler Dienstleisterkette
Applied Integral GmbH ist ein deutscher Anbieter mit Sitz in München. Die Applied Integral Platform nutzt zugleich IKT-Dienstleister mit Rechtsträgern und möglichen Zugriffsorten innerhalb und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Diese Beschreibung ist keine Zusicherung, dass sämtliche Verarbeitung ausschließlich in Deutschland oder ausschließlich innerhalb Europas stattfindet. Ein primärer Speicherort in Deutschland schließt internationale Support-, Betriebs- oder Unterauftragsverarbeiterzugriffe nicht aus.
Der hier beschriebene Schutz nach dem EU Data Act betrifft in der Union gespeicherte nicht-personenbezogene Daten. Für personenbezogene Daten gelten zusätzlich die DSGVO, der Auftragsverarbeitungsvertrag und die dort geregelten Drittlandübermittlungen.
Gerichtsbarkeit
Eingesetzte IKT-Infrastruktur
| Anbieter | Rechtsträger | Primäre Konfiguration | Möglicher internationaler Bezug |
|---|---|---|---|
| Supabase | Supabase Pte. Ltd, Singapur | Primärer Datenbankstandort AWS eu-central-1, Frankfurt. Edge Functions mit personenbezogenen Kundendaten werden in eu-central-1 aufgerufen. | Singapur, USA und weitere Länder nach der aktuellen Supabase-Unterauftragsverarbeiterkette |
| Bunny | BunnyWay d.o.o., Slowenien | Storage-Hauptregion Frankfurt, ausgewählte EWR-Replikationsregionen und CDN-Routing über Europa | EWR-Anbieter; weitere Länder können sich aus der aktuellen Bunny-Unterauftragsverarbeiterkette ergeben |
| Resend | Plus Five Five, Inc., USA | Primäre Verarbeitung in den USA für Einladungs-, Verifikations- und Transaktions-E-Mails | USA und weitere Länder nach der aktuellen Resend-Unterauftragsverarbeiterkette |
| Amplitude | Amplitude, Inc., USA | Amplitude-EU-Organisation mit AWS-Datenzentrum in Deutschland sowie EU-Serverzone und EU-Endpunkten | Mögliche Support- und Betriebszugriffe aus den USA und weiteren Ländern nach der aktuellen Amplitude-Unterauftragsverarbeiterkette |
Einzelheiten zu Anschriften, Datenarten, Status und Herstellerinformationen stehen in der aktuellen Unterauftragsverarbeiterliste unter https://www.appliedintegral.com/legal/subprocessors.
Behördliche Anfragen
Umgang mit staatlichen Offenlegungsverlangen
Applied Integral prüft behördliche oder gerichtliche Offenlegungsverlangen auf Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verbindlichkeit und Umfang. Soweit ein Verlangen an einen eingesetzten Dienstleister gerichtet wird, werden die jeweils anwendbaren vertraglichen Prüf- und Benachrichtigungspflichten herangezogen.
- Eine Offenlegung wird auf das gesetzlich zwingend Erforderliche beschränkt.
- Betroffene Kunden werden über eine Anfrage informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Unklare, unverhältnismäßige oder rechtlich nicht bindende Anforderungen werden nicht freiwillig als ausreichende Offenlegungsgrundlage behandelt.
- Prüfung und Entscheidung werden im erforderlichen Umfang dokumentiert.
Schutz in der EU
Technische und organisatorische Maßnahmen
Datenminimierung
Dienstleister erhalten nur die Daten, die für ihre konkrete Funktion erforderlich sind. Direkte Identifikatoren und Inhaltsdaten werden insbesondere bei Product Analytics ausgeschlossen.
Rollenbasierte Zugriffe
Interne und externe Zugriffe werden auf autorisierte Rollen und den jeweiligen Aufgabenbedarf beschränkt. Privilegierte Berechtigungen werden kontrolliert.
Verschlüsselung
Daten werden bei der Übertragung mit TLS geschützt. Gespeicherte Daten werden über die eingesetzten Plattformdienste verschlüsselt.
Regionale Speicherung
Regionale Speicherung und EU-Endpunkte werden genutzt, soweit sie für den gewählten Dienst verfügbar und dokumentiert sind.
Weitere Maßnahmen umfassen die Prüfung der anwendbaren Rechtsordnungen und Anbieterketten, vertragliche Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen, Zugriffskontrollen, Daten- und Ereignis-Allowlisting sowie eine möglichst kurze, zweckgebundene Aufbewahrung.
Drittlandmechanismen
Rechtsgrundlagen für internationale Übermittlungen
Internationale Übermittlungen werden nur auf einen nach dem jeweiligen Sachverhalt anwendbaren Mechanismus gestützt. Dazu gehören Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission, einschließlich des EU-US Data Privacy Framework für entsprechend zertifizierte Empfänger, sowie die EU-Standardvertragsklauseln und ergänzende Maßnahmen, soweit diese erforderlich sind.
Welcher Mechanismus gilt, hängt vom jeweiligen Anbieter, Empfänger, Land, Tarif und Datenfluss ab. Ein EU-Datenzentrum allein ersetzt diese Prüfung nicht. Applied Integral prüft die aktuellen Hersteller-DPAs, Unterauftragsverarbeiterketten und erforderlichen Transfermaßnahmen im Rahmen des Dienstleistermanagements.
Kontakt und Nachweise
Fragen zum internationalen Behördenzugriff
Fragen zu dieser Beschreibung oder zu den eingesetzten Unterauftragsverarbeitern können an privacy@appliedintegral.com gerichtet werden.
Rechtsquellen
- Datenschutz-Grundverordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679
- EU-Standardvertragsklauseln, Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj?locale=de
- Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj?locale=de