Applied Integral
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Rechtliche Informationen

Data-Act-Register

Diese Informationen konkretisieren die Wechsel-, Export- und Beendigungsregelungen des SaaS-Rahmenvertrags. Sie gelten einheitlich für alle Kunden der Applied Integral Platform.

Anbieter
Applied Integral GmbH
Version
2026-07-20
Stand
20. Juli 2026
Fundstelle
https://www.appliedintegral.com/legal/data-act

Auf dieser Seite

  • Dienst und Wechselmöglichkeiten
  • Fristen und Ablauf
  • Exportierbare Daten
  • Ausgeschlossene Daten
  • Formate und Schnittstellen
  • Technische Einschränkungen
  • Unterstützung und Entgelte
  • Kontakte

Weitere Legal-Seiten

  • Unterauftragsverarbeiter
  • Data Act
  • Internationaler Behördenzugriff

Dienstbeschreibung

Dienst und Wechselmöglichkeiten

Anbieter
Applied Integral GmbH, Den-Haag-Straße 8, 81829 München
Dienst
Applied Integral Software
Diensttyp
Cloudbasierte Softwareanwendung (SaaS)
Leistungsumfang
Applied Integral Platform für organisationale Diagnostik, Assessments, Befragungen, Auswertungen und Entwicklungswerkzeuge einschließlich Nutzer-, Organisations- und Berechtigungsverwaltung, Produktanalytics, anonymem Benchmarking und Datenexport

Kunden können nach Maßgabe des Vertrags zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst desselben Diensttyps wechseln, exportierbare Daten auf eigene IKT-Infrastruktur übertragen oder exportierbare Daten abrufen und anschließend deren Löschung verlangen.

Änderungen aufgrund technischer Fortentwicklung werden als neue Fassung veröffentlicht, ohne bereits vereinbarte Wechselrechte einzuschränken.

Wechselverlangen sind an legal@appliedintegral.com zu richten.

Ablauf

Fristen für einen Wechsel

  1. Die maximale Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechsels beträgt zwei Monate ab Eingang eines vollständigen Wechselverlangens.
  2. Die regelmäßige Übergangsfrist beträgt höchstens 30 Kalendertage nach Ablauf der Kündigungsfrist.
  3. Ist die regelmäßige Übergangsfrist technisch nicht durchführbar, informiert Applied Integral den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Beantragung. Die Mitteilung begründet die Abweichung und nennt eine alternative Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten.
  4. Der Kunde kann die Übergangsfrist einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern.
  5. Nach der Übergangsfrist besteht ein Datenabrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen. Ein im Angebot vereinbarter längerer Zeitraum geht vor.
  6. Applied Integral informiert den Kunden über den erfolgreichen Abschluss des Wechsels.
  7. Nach Abschluss des Wechsels und Ablauf des Abrufzeitraums werden die betroffenen Daten nach SaaS-Rahmenvertrag und AVV gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Datenportabilität

Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte

Standardmäßig exportierbare Datenkategorien
Kategorie Inhalt Format Exportweg Einschränkungen
Organisations- und Mandantenstammdaten Organisationsstruktur, Einheiten, Teams, Rollen und Konfigurationen, soweit vom Kunden angelegt CSV und JSON Supportgestützter sicherer Export Interne Systemparameter und Secrets ausgeschlossen
Nutzer- und Teilnehmerdaten Vom Kunden bereitgestellte Nutzer- und Teilnehmerstammdaten sowie Zuordnungen CSV und JSON Supportgestützter sicherer Export Passwörter, Authentifizierungsgeheimnisse und Sicherheitsmerkmale ausgeschlossen
Assessment-Eingabedaten Antworten und sonstige unmittelbar eingegebene Daten CSV und JSON Supportgestützter sicherer Export Rechte, Sichtbarkeiten und Datenschutzanforderungen bleiben zu beachten
Assessment-Ergebnisse Scores, Profile und für den Kunden erzeugte Auswertungen CSV und JSON; vorhandene Berichte zusätzlich PDF Supportgestützter sicherer Export Erforderliche Feld- und Methodenbeschreibung wird mitgeliefert
Befragungsdaten Antworten und für den Kunden erzeugte aggregierte Resultate CSV und JSON Supportgestützter sicherer Export Unterdrückungsregeln für kleine Gruppen bleiben erhalten
Freitext Vom Kunden oder seinen Nutzern eingegebene Freitexte, soweit vorhanden CSV und JSON Supportgestützter sicherer Export Besonders geschützte Übertragung; Zugriffsrechte bleiben zu beachten
Kundenspezifische Inhalte Vorlagen, Fragen, Konfigurationen und sonstige vom Kunden bereitgestellte Inhalte JSON, CSV oder vorhandenes Originalformat Supportgestützter sicherer Export Rechte Dritter bleiben zu beachten
Nutzungs- und Auditdaten Kundenzuordenbare Ereignis- und Protokolldaten, soweit sie dem Kunden bereitgestellt werden oder für die Migration erforderlich sind CSV und JSON Supportgestützter sicherer Export Sicherheitslogs nur, soweit Rechte Dritter und Systemsicherheit nicht beeinträchtigt werden
Anhänge und Dateien Vom Kunden hochgeladene Dateien, soweit eine Plattformfunktion solche Dateien verarbeitet Originalformat, gebündelt als ZIP Supportgestützter sicherer Export Nicht vorhandene Kategorien erzeugen keine leere Exportpflicht

Abgrenzung

Nicht exportierbare oder ausgeschlossene Daten

Ein Ausschluss darf die wirksame Nutzung der exportierbaren Kundendaten bei einem Zielanbieter nicht vereiteln. Ausgeschlossen sind:

  • Software-Quellcode, ausführbare Software, interne Systemkonfiguration und Zugangsdaten von Applied Integral;
  • allgemeine Methoden, Bewertungslogik und Algorithmen, soweit sie nicht als erforderliche kundenspezifische Ergebnis- oder Methodenmetadaten exportiert werden müssen;
  • interne Sicherheits-, Missbrauchs- und Bedrohungsinformationen, deren Offenlegung die Sicherheit beeinträchtigen würde;
  • Daten anderer Kunden;
  • wirksam anonyme, kundenübergreifende Benchmark-Pooldaten und daraus gebildete Referenzpopulationen;
  • Inhalte oder Daten, deren Export Rechte Dritter oder zwingendes Recht verletzen würde;
  • ausschließlich interne, nicht unmittelbar oder mittelbar vom Kunden mitgenerierte Betriebsdaten, insbesondere Deployment-Metadaten, interne Schwachstellen- und Bedrohungsinformationen sowie interne Debugging-Notizen ohne Kundendaten.

Technischer Standard

Datenstrukturen, Formate und Schnittstellen

Standardformate
CSV und JSON; vorhandene Berichte zusätzlich PDF; Dateien im Originalformat; große Sammlungen als ZIP
Zeichenkodierung
UTF-8
Datum und Zeit
ISO 8601 in UTC
Schemas
Maschinenlesbare Feldbezeichnungen und eine verständliche Feldbeschreibung werden mit dem Export bereitgestellt
Öffentliche Wechsel-API
Derzeit nicht verfügbar. Standard ist ein supportgestützter Export.
Authentifizierung
Anforderung durch einen autorisierten Kundenadministrator sowie Identitäts- und Berechtigungsprüfung
Größenlimits
Große Exporte können in mehrere nummerierte Archive aufgeteilt werden
Übertragung
TLS-geschützter Download oder ein im Einzelfall gleichwertig geschützter Übertragungskanal

Wechselkomplexität

Bekannte technische Einschränkungen

  • Der Export wird innerhalb der vertraglichen Übergangsfrist bereitgestellt. Die konkrete Dauer hängt von Datenvolumen und Komplexität ab.
  • Große Exporte können zur sicheren Übertragung in mehrere Archive aufgeteilt werden.
  • Der Kunde muss einen autorisierten Ansprechpartner benennen, den Exportumfang bestätigen und gegebenenfalls Informationen zum Zielanbieter bereitstellen.
  • Rollen, Berechtigungen, Integrationen, Benachrichtigungen und organisationsspezifische Einstellungen müssen beim Zielanbieter regelmäßig neu konfiguriert werden.
  • Scores, Normgruppen und Berichte können anbieterspezifische Methoden enthalten. Erforderliche Ergebnis- und Methodenmetadaten werden bereitgestellt, nicht jedoch proprietäre Algorithmen oder der anonyme Referenzpool.
  • Eine semantische oder funktionale Gleichwertigkeit mit einem Zielanbieter kann nicht zugesichert werden.

Leistungsumfang

Unterstützung und Wechselentgelte

Standardunterstützung

Prüfung des Wechselverlangens, Abstimmung des Exportumfangs, Erstellung und sichere Bereitstellung des Standardexports sowie Beantwortung angemessener technischer Rückfragen.

Optionale Migrationsleistungen

Datenbereinigung, kundenspezifische Transformation, Mapping auf das Schema eines Zielanbieters oder Projektunterstützung werden nur aufgrund eines gesonderten Angebots erbracht.

Applied Integral erhebt für die gesetzlich geschuldete Wechselunterstützung keine Wechselentgelte. Laufende Standardentgelte, transparent vereinbarte Folgen einer vorzeitigen Beendigung und ausdrücklich zusätzlich beauftragte Leistungen außerhalb der gesetzlich geschuldeten Wechselunterstützung richten sich nach Angebot, SaaS-Rahmenvertrag und zwingendem Recht.

Informationen zur Gerichtsbarkeit der IKT-Infrastruktur stehen unter https://www.appliedintegral.com/legal/government-access. Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter steht unter https://www.appliedintegral.com/legal/subprocessors.

Ansprechpartner

Kontakte

Wechsel und Export
legal@appliedintegral.com
Datenschutz
privacy@appliedintegral.com
Informationssicherheit
security@appliedintegral.com

Rechtsquelle

  • Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj?locale=de
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